Radon Vorsorgegebiete

In diesen amtlich ausgewiesenen Gebieten wird in ca. 15% aller Gebäude eine erhöhte Radonkonzentration erwartet.

Dort nimmt der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und der Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen einen besonderen Stellenwert ein.

In diesen Regionen sind Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2021 zur Messung und zur Einhaltung des Referenzwertes von 300 Bc/m³ verpflichtet.

Link zum: Bundesamt für Strahlenschutz

Link zum: Radonvorsorgegebiete – Fachverband für Strahlenschutz e.V.

In den anderen Regionen kann Radon auch in erhöhter Konzentration auftreten. Dort sind die Arbeitgeber zwar nicht zur Messung verpflichtet, jedoch wird eine Messung empfohlen.

Hier ein Beispiel:
In Baden-Württemberg wurden in einer Schule (außerhalb der Radonvorsorgegebiete) jeden Morgen in einigen Klassenzimmern und im Lehrerzimmer Werte deutlich über 5.000 Bc/m² gemessen, dort galt es zu handeln.